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In den Fällen des § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO muss die nachgewiesene Vertretungs-vollmacht des Verteidigers sich nicht ausdrücklich auf die Berufungshauptverhandlung beziehen.: BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 – 3 StR 386/21, für BGHSt bestimmt

Wohlers, Wolfgang
In: Juristische Rundschau, Jg. 2023 (2023-07-07), Heft 8, S. 400-406
Online academicJournal

Titel:
In den Fällen des § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO muss die nachgewiesene Vertretungs-vollmacht des Verteidigers sich nicht ausdrücklich auf die Berufungshauptverhandlung beziehen.: BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 – 3 StR 386/21, für BGHSt bestimmt
Autor/in / Beteiligte Person: Wohlers, Wolfgang
Link:
Zeitschrift: Juristische Rundschau, Jg. 2023 (2023-07-07), Heft 8, S. 400-406
Veröffentlichung: 2023
Medientyp: academicJournal
ISSN: 1612-7064 (print) ; 0022-6920 (print)
DOI: 10.1515/juru-2023-2049
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: De Gruyter Online
  • Sprachen: German

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