Der neue § 7 Abs. 3 Satz 1 TMG: Richtervorbehalt für die zivilrechtliche Störerhaftung von Hostprovidern? Die europarechtskonforme Auslegung. (German)
In: Computer und Recht, Jg. 33 (2017-11-01), Heft 11, S. 738-743
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Im Zentrum der Wahrnehmung um das 3. TMGÄndG steht die sog. Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber. Allerdings bringt das Gesetz zwei weitere Konsequenzen mit sich, die in der Debatte fast untergegangen sind. Das ist zum einen die - kompensationslose - Abschaffung der zivilrechtlichen Störerhaftung für klassische Access-Provider. Wenig Beachtung findet zudem die Überführung des bisherigen § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG a.F. in einen neuen § 7 Abs. 3 Satz 1 TMG, allerdings unter Einfügung der Wörter „aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen". Diese Umformulierung hat erhebliche praktische Auswirkungen. Nämlich entweder die faktische Abschaffung der zivilrechtlichen Störerhaftung von Hostprovidern (und einer Verlagerung der Rechtsdurchsetzung ins öffentliche Recht) oder zumindest die Einführung eines Richtervorbehalts bei zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen gegen Hostprovider. Der Beitrag untersucht diese Fragen; auf mögliche Auswirkungen für Access-Provider und Suchmaschinen wird ergänzend hingewiesen. [ABSTRACT FROM AUTHOR]
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Titel: |
Der neue § 7 Abs. 3 Satz 1 TMG: Richtervorbehalt für die zivilrechtliche Störerhaftung von Hostprovidern? Die europarechtskonforme Auslegung. (German)
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Autor/in / Beteiligte Person: | Holznagel, Daniel |
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Zeitschrift: | Computer und Recht, Jg. 33 (2017-11-01), Heft 11, S. 738-743 |
Veröffentlichung: | 2017 |
Medientyp: | academicJournal |
ISSN: | 0179-1990 (print) |
DOI: | 10.9785/cr-2017-1110 |
Sonstiges: |
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