Gebiet, in dem viele Menschen eng beieinander wohnen und viele Firmen, Fabriken usw. angesiedelt sind
Am 27. April 1920 wurde in der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“, kurz das „Groß-Berlin-Gesetz“, beschlossen. Es sollte zum stadtplanerischen bzw. städtebaulichen Grundstein der wachsenden Metropole werden. Dank der Eingemeindung von sechs kreisfreien Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken verdoppelte sich die Einwohnerzahl schlagartig auf 3,8 Mio., die Gebietskörperschaft Groß-Berlin spielte nun mit Metropolen wie London, Los Angeles oder New York in einer Liga. In der Alltagssprache ist heute wohl nur noch vereinzelt von „Groß-Berlin“ die Rede, doch die damals beschlossene Gebietsneuordnung wirkt bis heute nach. Im Zuge der deutschen Einheit 1990 wurde auf Grundlage der 1920 entstandenen Stadt- und Einheitsgemeinde Groß-Berlin das neue Bundesland Berlin konstituiert.