Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
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Forschungsschwerpunkt des Instituts: Fragestellungen über die internationale gerichtliche Zuständigkeit, die grenzüberschreitende Kooperation von Gerichten und Justizbehörden, die Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen und die Gültigkeit nationaler Gerichtsentscheidungen im Ausland. Die Fortentwicklung des internationalen Privatrechts, vor allem der wachsende Bestand an Kollisionsnormen in der EU-Gesetzgebung, prägt die Themen zahlreicher Forschungsprojekte am Institut. Neben der umfassenden Darstellung des Rechtsgebietes in der Encyclopedia of Private International Law wurden in den letzten Jahren beispielsweise das Verhältnis der Menschenrechte zum IPR, der Internationalisierung des kollektiven Arbeitsrechts, des internationalen Datenschutzprivatrechts, des internationalen Erb- und Sachenrechts sowie des einheitlichen Privatrechts von internationalen Konventionen und Soft Law bearbeitet. |
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